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Grundpositionen zur nachhaltigen Erhöhung der Energieeffizienz in Siedlungsgebieten(Eigenheime und Wohnungseigentum)"Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein" Artikel 27 der Neufassung der RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 10. April 2010 Die Partitur der europäischen Energiepolitik ist neu verfaßt worden. Sie gibt auch den Nationalstaaten und Regionen den Takt und die energiepolitische Tonart vor. Takt und Tonart dieser Partitur sind so disharmonisch wie kontraproduktiv. Hehre, klimaschutzmotivierte Energieeinsparziele werden par ordre de Mufti postuliert. Eine Finanzhilfe der Steuerzahler für energetische Sanierungsmaßnahmen, die aber nur wenigen zugänglich ist, wird alibihaft hinzugefügt und da dies zwangsläufig nicht den gewünschten Erfolg zeitigt, soll dieser nun mit der großen ("abschreckenden")ordnungspolitischen Keule herbeigezwungen werden. Ein politisches Armutszeugnis sondersgleichen und dies in einem der lebenswichtigsten Bereiche des Gemeinwesens. Nach wie vor wird der Klimawandel als Glau-bensbekenntnis beschworen, trotz Kopenhagen. Dabei ist es die vielleicht wichtigste Nebensache, daß Energieeffizienz möglicherweise auch einem Klimawandel entgegenwirkt. Entscheidend ist doch, daß alle Menschen dieser Erde ein Recht darauf haben, sich gegen zu niedrige Außentemperaturen durch Heizung, gegen zu hohe Außentemperaturen durch Kühlung zu schützen, durch Mechanisierung und Automatisierung ihre körperlichen Anstrengungen zu reduzieren und die Produktivität ihrer Arbeit zu erhöhen, weltweit zu kommunizieren und Personen und Güter schnellstmöglich von A nach B zu befördern etc, und das alles nach dem neuesten Stand der Technik. Doch das derzeitige Niveau der Ressourceneffizienz läßt das nicht zu. Die begrenzten Ressourcen an fossilen Energieträgern wie an mineralischen Rohstoffen setzen enge Grenzen. Das gleiche Resultat an Wohlbefindens oder an Produktivität der Arbeit kann national wie weltweit nur noch mit einem Bruchteil des bisherigen Ressourceneinsatzes erreicht werden, worauf der Club of Rome und anerkannte Wissenschaftler bereits seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hinweisen. Und in diesem Sinne muß auch die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in der Produktion, im Verkehrswesen, im Gebäudebereich, letztlich in allen gesellschaftlichen Sphären maximal forciert werden. Im Gebäudebereich geht es dabei nicht nur um die Ressourceneffizienz des Wohnens, sondern auch um die des Bauens. Eine solche Herangehensweise ist der Energiepolitik in Deutschland bislang fremd. Sie erweist sich auch als unfähig, zu differenzieren oder die Energieeffizienzerhöhung in der Fläche zu befördern. Das muß schnellstens korrigiert werden. Legislative und Exekutive müssen den gravierenden Unterschied zwischen dem selbstgenutzten Wohn- und Wohnungseigentum und der (kommunalen wie privaten) Wohnungswirtschaft sowie zu den öffentlichen Gebäuden zur Kenntnis nehmen und ihm Rechnung tragen: Die Kosten der energetischen Ertüchtigung von Eigenheimen und Wohnungseigentum werden nicht von Dritten (Mieter oder Steuerzahler), sondern ausschließlich von den jeweiligen selbstnutzenden Eigentümern getragen, denen dafür grund-sätzlich kein adäquates wirtschaftliches Ergebnis zur Verfügung steht( überlange Armortisationszeiten, nur im Ausnahmefall ein Zugewinn aus Verkehrswerterhöhung) und die zudem als Stromkunden keinen geringen finanziellen Beitrag zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energien leisten. Die Architektur der Immobilie und die Verfaßtheit der Eigentümer (Alter, finanzielle Situation, Fami-lienstand etc.) haben einen bestimmenden Einfluß auf Ausmaß und Tempo der energetischen Sanierung. Hinzukommen spezifische demographische Entwicklungen und das Dilemma der Finanzie-rung, indem Hausbanken KfW-Kredite kaum durchleiten, weil ihnen das Kreditausfallrisiko überlassen bleibt und Wohnungseigentümergemeinschaften derartige Kredite de facto überhaupt unzugänglich sind. Insofern ist nicht zu erwarten, daß Eigenheimer und Wohnungseigentümer nach dem Gus-tus der heutigen Energiepolitik in großem Stil und im notwendigen Tempo in die energetische Sanierung ihrer Immobilien investieren wollen und/oder können und ordnungspolitisch ist das schon gar nicht zu erzwingen. In diesem Spannungsfeld zudem den Schornsteinfeger als Erfüllungsgehilfen einer mißlungenen Politik zu mißbrauchen, kann nur als offene Diskreditierung des selbstgenutzten Wohn- und Wohnungseigentums bewertet werden, ebenso die Kürzung bzw. Sperrung staatlicher Fördermittel. Zu verändern ist diese Situation nur durch den politischen Willen zu einer "kostenneutralen Reihenuntersuchung" des energetischen Status der Eigenheime und Eigentumswohnungen in Gestalt einer fundierten Energieberatung vor Ort, die den systematischen und flächendeckenden Zugang zur Immobilie und deren Eigentümern ermöglicht, mit konkreten individuellen Investitions-, Finanzierungs- und Fördervorschlägen, was zudem das Anlegen eines unverzichtbaren "Energiebedarfska-tasters" ermöglichen würde. Ein höheres Tempo der energetischen Sanierung und eine höhere Energieeffizienz ist zudem im Bestand an Eigenheimen und Wohnungseigentum nur durch ein siedlungsbezogenes Herangehen zu erreichen, durch Analysieren und Sanieren in der Fläche, einen Ansatz, den die bisherige Energiepolitik völlig vermissen läßt. Die Kraft-Wärme-Kopplung drängt auf virtuelle Kraftwerke. Nahwärme ist oft effizienter als individuelle Heiz- oder Brennwertanlagen. In Siedlungsgebieten ist nicht selten Hindernissen für die Anwendung erneuerbarer Energien Rechnung zu tragen (u.a. keine Windkraftanlagen, keine Solaranlagen wegen Verschattung, keine Geothermie wegen Wasserschutzgebieten). Zugleich finden sich in Siedlungsgebieten Eigenheime oder Wohnungseigentumsanlagen gleicher oder ähnlicher Architektur, z.B. Bauwerke mit Hohlraummauerwerk, so daß hocheffiziente Typenlösungen anstatt "energetischen Wildwuchses" möglich werden. Für die energetische Sanie-rung von Siedlungsgebieten bedarf es allerdings eines firmenunabhängigen Herangehens und einer firmenunabhängigen Koordinierung. Ordnungspolitische Drohungen und Schornsteinfegermißbrauch müssen im Bereich der Eigenheime und des Wohnungseigentums vom Tisch. Sollen etwa 80- jährige Rentner mit Strafzahlungen belegt werden, die ihren alten Nachtspeicherofen brauchen, weil sie sich keine neue Heizung leisten können oder die sich infolge steigender Energiepreise in einen Raum zurückziehen, anstatt die Fassade zu dämmen, wozu ihnen das Geld fehlt? Zuerst müssen die "weichen Faktoren" ausgereizt werden und dann muß die Allgemeinheit zu akzeptieren lernen, daß im Bereich der Eigenheime und der Eigentumswohnungen bestimmte Gebäude infolge ihrer Architektur (vom Denkmalsschutz nicht zu reden) in ihrem Primärenergiebedarf dem Passivhausstandard nur bedingt anzunähern sind und daß nicht wenige Gebäude infolge der demographischen und sozialen Entwicklung frühestens in der nächsten Eigentümergeneration einer durchgreifenden energetischen Sanierung zugänglich sind. Bundes- und Landespolitik sind am Zuge: |