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Das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010- ENTTÄUSCHEND!

Energieversorgung ist Öffentlichen Daseinsvorsorge. Somit wäre eine staatliche Strategie zu erwarten, die das gemeinsame, solidarische Miteinander der Bürger, der Kommunen, der Wirtschaft und der Wissenschaft um höchste Energieeffizienz inspiriert und mobilisiert, eine Strategie, die nicht einseitig einen ideologisch eingefärbten Klimawandel, sondern primär die sozial, ökologisch und wirtschaftlich unabdingbare deutliche Erhöhung der Ressourceneffizienz zum Ausgangspunkt hat, eine Strategie, die starken Mitentscheidungsrechten der Bürger, ausgewogenen Pflichten und Rechten der Kommunalen Selbstverwaltung, einer drastischen Energieeinsparung sowie der Kostenminimie-rung für die Verbraucher verpflichtet ist. Anstelle dessen stellt die Bundesregierung ein Dokument vor, das eher als ein Verständigungspapier zwischen der Verwaltungsbürokratie und der Großindustrie über die Verteilung der Steuergelder und der Gewinne im Energiebereich anmutet, befördert vom regierungsamtlichen Versprechen, die Liberalisierung der Energieversorgung zu Lasten der Verbraucher weiter zu beschleunigen, kaschiert durch ein paar unverbindliche Floskeln zum Energieeinsparen und zur "freiwilligen" energetischen Ertüchtigung der Wohnimmobilien. Alles par ordre de Mufti, wie gehabt, bis hin zur Vorgabe von Sanierungsraten. Es hätte der Tauglichkeit dieses Konzeptes gedient, wenn die Steigerung der Energieeffizienz und die notwendigen strukturellen Veränderungen im Interesse einer stabilen Energieversorgung gleichrangig behandelt worden wären, wenn es nicht nur ein paar unverbindliche Zielparameter, sondern die erforderlichen und möglichen Hauptwege der Energieeinsparungen konkret skizziert und terminisiert hätte, darunter im Verkehrsbereich und bei den Stromnetzen. Wenn es ernsthaftes Anliegen der Bundesregierung gewesen wäre, die energetische Ertüchtigung des Bestandes an Wohngebäuden voranzubringen, hätte sie
  • die besondere Schutz- und Unterstützungsbedürftigkeit der selbstnutzenden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, denen in der Regel schlicht das Geld für umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen fehlt (u.a. durch die enteignungsgleiche Wirkung von Kommunalabgaben), herausgestellt, aner-kannt und wäre dem mit geeigneten Maßnahmen begegnet

  • Wege aufgezeigt, wie Wohnungseigentümergemeinschaften Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten können

  • der energetischen Sanierung der Siedlungsgebiete einen hohen Rang beigemessen (siehe auch VfU-Grundpositionen www.vfuev.de)

  • Mietern nicht zugemutet, für Kosten einzustehen, die ihnen keinen adäquaten wirtschaftlichen Vorteil erbringen

  • alle Rechtsnormen außer Kraft gesetzt, die Verpflichtungen zum Ablösen von Heizkesseln und Nachtspeicheröfen, ordnungspolitische Drohungen sowie den Mißbrauch des Schornsteinfegers enthalten

  • erklärt: Artikel 27 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden i.d.F. vom 10. April 2010 findet in der BRD keine Anwendung


Wenn es ernsthaftes Anliegen der Bundesregierung gewesen wäre, Demokratie und Bürgerrechte im Energiebereich zu stärken, hätte sie


  • einklagbare Mitentscheidungsrechte der Bürger beim Errichten neuer und bei der Leistungserhöhung vorhandener Windkraftanlagen sowie bei der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken postuliert

  • die finanzielle Geiselnahme der Bürger als Stromkunden durch die sogenannten "Einspeisevergütungen" beendet, die mißbraucht wird um die Börsenkurse der Windkraftanlagenhersteller hochzutreiben und den deutschen Solarunternehmen die Übernahme einer noch größeren Anzahl ausländischer Firmen zu ermöglichen.

  • Die Betreiber der Atomkraftwerke verpflichtet, für die Kosten der Beseitigung der mit der Laufzeitverlängerung verbundenen radioaktiven Abfälle aufzukommen. Konkrete Maßnahmen zur Forcierung des Wettbewerbes im Bereich der Energieerzeugung und zur Beschränkung der Macht des derzeitigen Strom-Oligopols beschlossen, in Sonderheit zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Energiebereich


  • Die Stromkonzerne zur deutlichen Senkung der Strompreise verpflichtet, durch Wegfall der sogenannten Einspeisevergütungen und durch gerechte Teilung der exorbitanten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit den Stromkunden.


Wenn die energetische Ertüchtigung der Immobilien der rund 18 Millionen selbstnutzenden Eigenheim- und Wohnungseigentümer nicht weiter blockiert bleiben soll, muß sich die Bundesregierung endlich einer selbstkritischen Analyse ihrer verfehlten Energiepolitik in diesem Bereich stellen und mit der ausstehenden Novellierung der einschlägigen Rechtsvorschriften einen notwendigen und überfälligen Paradigmenwechsel vollziehen.